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Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz für schwangere Schülerinnen 08-2023

gemäß Mutterschutzgesetz

Um schulische und berufliche Gefährdungen für die werdende Mutter und das ungeborene Kind erkennen und vermeiden zu können, ist es erforderlich, bei Bekanntwerden einer Schwangerschaft unverzüglich eine Gefährdungsbeurteilung des „Schul-Arbeitsplatzes“ der werdenden Mutter durchzuführen. Diese Gefährdungsbeurteilung muss grundsätzlich vom Dienstherrn bzw. Arbeitgeber, vor Ort vertreten durch die Schulleitung, durchgeführt werden, soweit möglich in Zusammenarbeit mit der Schwangeren/ den Erziehungsberechtigten der minderjährigen Schwangeren. Für den Ausbildungsbetrieb muss die Gefährdungsbeurteilung vom jeweiligen Arbeitgeber durchgeführt werden.

 

Hierzu bitten wir Sie, ab Bekanntwerden einer Schwangerschaft die Gefährdungsbeurteilung auszufüllen. Diese ist sehr umfassend, damit möglichst alle schulischen Tätigkeiten (auch im Rahmen von Schulpraktika) der werdenden Mutter bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Bei Unklarheiten steht das Institut für Lehrergesundheit, Tel: 06131/178850, beratend zur Verfügung. Vorhandene Nachweise über den Immunstatus (z.B. Impfpass, Mutterpass, Laborergebnisse) sowie die Schweigepflichtentbindung sind via EPoS oder postalisch an das IfL zu übersenden.

Generell gilt:
Eine reguläre Beschulung soll ermöglicht werden. Sollte dies in Einzelfällen nicht möglich sein, muss geprüft werden, wie eine Beschulung in der Schule in geschützter Präsenz ermöglicht werden kann.
Nachrangig kann geprüft werden, ob ein Angebot im Fernunterricht nach den jeweiligen technischen und organisatorischen Möglichkeiten erforderlich ist. Beratend kann die Fachaufsicht/ADD oder das IfL kontaktiert werden.

Mobile Endgeräte (u.a. Smartphones, Tablets) werden nicht unterstützt.