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Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz schwangere Lehrerinnen 08-2023

gemäß Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz) und Landesverordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen im Lande Rheinland-Pfalz (Mutterschutzverordnung – MuSchVO)

 

Um berufliche Gefährdungen für die werdende Mutter und das ungeborene Kind erkennen und vermeiden zu können, ist es erforderlich, bei Bekanntwerden einer Schwangerschaft unverzüglich eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes der werdenden Mutter durchzuführen. Diese Gefährdungsbeurteilung muss grundsätzlich vom Dienstherrn bzw. Arbeitgeber, vor Ort vertreten durch die Schul-/Seminarleitung, durchgeführt werden, soweit möglich in Zusammenarbeit mit der Schwangeren. 

Hierzu bitten wir Sie binnen eines Werktages ab Bekanntwerden einer Schwangerschaft, die Gefährdungsbeurteilung auszufüllen. Diese ist sehr umfassend, damit möglichst alle beruflichen Tätigkeiten der werdenden Mutter bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Bei  Unklarheiten steht das Institut für Lehrergesundheit beratend zur Verfügung.

Nachweise über den Immunstatus (z.B. Impfpass, Mutterpass, Laborergebnisse) sollen dem IfL per EPoS-Mail (IfL@sl.bildung-rp.de) übermittelt werden. 

Bitte beachten Sie, dass eine Übermittlung von Dokumenten nur innerhalb des EPoS-Systems möglich ist.

 

Weitere Informationen zu gesetzlichen Regelungen sowie Hilfsdokumente für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz finden Sie unter:

https://www.unimedizin-mainz.de/ifl/beratungsangebot/mutterschutz-bedienstete/informationen-fuer-dienststellenleitungen.html

Bei Fragen und technischen Problemen wenden Sie sich bitte an das Institut für Lehrergesundheit: 06131/ 17 88 50

Mobile Endgeräte (u.a. Smartphones, Tablets) werden nicht unterstützt.